H7 LED mit StVZO Zulassung

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht „nur weiß“ sein dürfen (§50). Seitenleuchten können auch gelb eingestellt werden und Rückleuchten sind rot. Beim Umrüsten gilt es insbesondere die Paragraphen 49a bis 54, 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einzuhalten. Zu den Top Anbietern zählen Osram und Philips. Beide Unternehmen sind führend im Bereich der H7 Technik als auch auf dem Gebiet der LED Leuchtmittel. H7 LED mit StVZO Zulassung Brehma H7 Halogen Lampe überzeugen die Autofahrer im Praxistest. Top 5 der besten H7 Lampen mit einer StVZO Zulassung Platz 01: 10x Brehma H7 Halogen Lampe Autolampe 12V 55W PX26d … H7 LED mit StVZO Zulassung weiterlesen